Elternbeiträge am Aloisiuskolleg
FAQ — regelmäßig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Spenden
und freiwilligem Elternbeiträgen?
Sofern die freiwilligen Beiträge zur Grundsicherung einer freien Schule gedacht sind, können sie nur dann steuerlich als Spenden bescheinigt werden, wenn sie „fremdnützig“ sind, also keine eigenen Familienmitglieder dadurch begünstigt werden.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 4.1.1991 zudem festgelegt: „Werden „Elternbeiträge“ von nahen Angehörigen der Kinder (z. B. Großeltern) erbracht, so gelten die Regelungen entsprechend.“ (BMF 4.1.1991 IV B 4-S 2223-378/90)
Alle anderen Zuwendungen (z. B. Spenden für besondere Aktionen oder an den Förderverein) oder Zuwendungen z. B. von Altschülern, deren Kinder nicht die Schule besuchen, können vom AKO als Spenden bescheinigt werden.
Elternbeiträge und Spenden können nicht zusammen in einem Vorgang über ein SEPA-Mandat eingezogen werden. Es können aber über ein Mandat zwei Beträge getrennt eingezogen werden, wenn einer „Spende“ und der andere „freiwilliger Elternbeitrag“ ist.